
Der TuS-Vorsitzende Bernhard Eckhoff wird trotz des eingestellten Strafverfahrens weiter vor Gericht kämpfen müssen.
Foto: Moje
TuS Heeslingen: Strafverfahren gegen Bernhard Eckhoff eingestellt
Bernhard Eckhoff hat vor Gericht einen weiteren Erfolg errungen. Das Landgericht Stade hat das Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Vorsitzenden des TuS Heeslingen auf Kosten der Staatskasse ohne Auflage eingestellt.
"Für mich ein Freispruch erster Klasse"
„Das ist für mich ein Freispruch erster Klasse“, so Eckhoff, der zuvor mehrere Angebote des Gerichts ausgeschlagen hatte, das Verfahren gegen Zahlung einer fünfstelligen Summe einzustellen. „Ich bin unschuldig, warum sollte ich da etwas zahlen?“
Rentenversicherung rollt das Verfahren noch einmal von vorne auf
Doch auch wenn damit das Strafverfahren vorbei ist, ausgestanden ist die Sache noch lange nicht. Denn die Rentenversicherung rollt derzeit das gesamte Verfahren noch einmal auf, nachdem sie bei ihren ersten Versuchen vor dem Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen aufgrund von gravierenden Verfahrensfehlern zwei Niederlagen einstecken musste. Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der Mittwochausgabe der ZEVENER ZEITUNG.

Der TuS-Vorsitzende Bernhard Eckhoff wird trotz des eingestellten Strafverfahrens weiter vor Gericht kämpfen müssen.
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