
Großeinsatz für die Feuerwehr: Das Amtsgericht Zeven hat jetzt das Verfahren gegen einen fahrlässigen Brandstifter vorläufig eingestellt.
Foto: Pedersen/dpa
Zeven: Gericht stellt Prozess wegen Brandstiftung ein
Manche Schuld im Strafrecht lässt sich nur schwer messen und noch schwieriger wiegen. Das machte jetzt ein Prozess vor dem Amtsgericht Zeven einmal mehr deutlich.
Angeklagter muss 600 Euro zahlen
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Demmer stellte das Verfahren gegen einen 53-jährigen Zevener wegen fahrlässiger Brandstiftung und anderer Delikte ein. Er muss dafür 600 Euro zahlen. Und zwar in sechs Monatsraten zu je 100 Euro.
Psychiatrisches Gutachten entscheidend
Entscheidend für das Gericht war offenbar ein psychiatrisches Gutachten. Es bescheinigte dem Angeklagten eine bipolare Störung. Der hatte, soviel steht fest, am 10. April vergangenen Jahres, eine Reihenhauszeile in der Hohen Luft in Zeven fahrlässig in Brand gesetzt.
Erheblicher Schaden entstanden
Dabei war erheblicher Sachschaden entstanden; mehrere Familien und der Angeklagte selbst wurden zunächst obdachlos, da das Haus monatelang nicht bewohnbar war, und mussten bei Verwandten oder Freunden unterschlüpfen. Der Brand hatte in Zeven und Umgebung für erhebliches Aufsehen gesorgt.

Großeinsatz für die Feuerwehr: Das Amtsgericht Zeven hat jetzt das Verfahren gegen einen fahrlässigen Brandstifter vorläufig eingestellt.
Foto: Pedersen/dpa