
Im Amtsgericht Zeven wurde am Montagmorgen der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen in Wilstedt fortgeführt. Angeklagt ist ein 51-jähriger Mann. Die Öffentlichkeit wurde zu Verhandlungsbeginn ausgeschlossen.
Foto: Steffen/dpa
Zeven: Öffentlichkeit wird bei Missbrauchsprozess ausgeschlossen
Hinter verschlossenen Türen wurde am Montagmorgen am Amtsgericht Zeven verhandelt. Es war der dritte Anlauf im Prozess um den sexuellen Missbrauch einer Jugendlichen in Wilstedt. Die Öffentlichkeit wurde zu Beginn der Verhandlung ausgeschlossen. Erst zur Urteilsverkündung sind Zuhörer wieder erlaubt.
Anklage: 21 Taten
Angeklagt ist ein 51-jähriger Mann aus Wilstedt. Ihm wird vorgeworfen, ein 15 beziehungsweise 16 Jahre altes Mädchen in den Jahren 2010 und 2011 sexuell missbraucht zu haben. 21 Taten werden dem Mann zur Last gelegt.
Zeugen hinter verschlossenen Türen gehört
Am Montagmorgen sollten die ersten Zeugen gehört werden. Das geschah hinter verschlossenen Türen, da das Gericht die Verhandlung zu Prozessbeginn kurzerhand zu einer nicht öffentlichen Verhandlung erklärte.
Öffentliches Interesse tritt zurück
Amtsrichterin Stößel begründete dies damit, dass das öffentliche Interesse zurücktreten müsse, je stärker es um den Schutz der Persönlichkeitsphäre des Angeklagten gehe und je größer die Gefahr einer unzumutbaren Anprangerung sei. Eine dauerhafte Stigmatisierung des Angeklagten in seinem Wohnort und darüber hinaus könne damit einhergehen. Zudem werde der Schutzbereich der Jugendlichen verletzt, da über das Sexualleben der Zeugin gesprochen wird.

Im Amtsgericht Zeven wurde am Montagmorgen der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen in Wilstedt fortgeführt. Angeklagt ist ein 51-jähriger Mann. Die Öffentlichkeit wurde zu Verhandlungsbeginn ausgeschlossen.
Foto: Steffen/dpa