Ein erfolgreiches Wochenende liegt hinter den Beamten des Zolls am Bremer Flughafen.

Ein erfolgreiches Wochenende liegt hinter den Beamten des Zolls am Bremer Flughafen.

Foto: Silas Stein

Bremen

Goldrausch am Bremer Flughafen: Schmuggler fliegen reihenweise auf

12. April 2024 // 10:32

Ein ertragreicheches Wochenende am Bremer Flughafen: Der Zoll vereitelte gleich drei Versuche, wertvolle Goldarmreifen im Gesamtwert von mehreren Tausend Euro ins Land zu schleusen.

„Das wird schon nicht auffallen, so ein kleiner, zierlicher Armreif aus Echtgold...“ So oder so ähnlich müssen gleich drei Täter gedacht haben, als sie offenbar unabhängig voneinander wertvolle Goldarmreifen im Gesamtwert von über 7.700 Euro von ihren Reisen am Zoll vorbei ins Land bringen wollten. Doch da hatten sie ihre Rechnung ohne die geschulten Beamten in der Ankunftshalle am Bremer Flughafen gemacht. Schmugglerei ist kein Kavaliersdelikt: Der Steuerschaden, der den Bürgern entstanden wäre, hätte bei diesen Schmuggelversuchen insgesamt fast 1.600 Euro betragen können.

Eine dreiste 31-jährige Schmugglerin aus dem Iran tarnte ihre kostbaren Armreifen gewieft unter einer Stulpe am Handgelenk, als sie den grünen Zollkanal passierte. Doch die Zollbeamten hatten einen Riecher für das Verbrechen und entlarvten die Schmugglerin im letzten Moment! Die Rechnung für ihren dreisten Versuch: über 800 Euro Einfuhrabgaben!

Steuerstrafverfahren gegen alle Täter verhängt

Aber auch andere Täter wurden auf frischer Tat ertappt: Ein indischer Mann und eine türkische Frau versuchten ebenfalls, wertvolle Goldschätze unbemerkt ins Land zu bringen. Doch der Zoll hatte auch hier einen guten Riecher, stoppte die beiden Reisenden und kassierte jeweils hohe Einfuhrabgaben. Quasi im Austausch erhielten die drei Geschnappten jeweils sofortige Steuerstrafverfahren.

„Der grüne Kanal am Zoll darf nur durchschritten werden, wenn für die

mitgebrachten Waren keine Steuern zu zahlen sind und es sich nicht um

verbotene Waren wie etwa artengeschützte Tiere und Pflanzen, Drogen

oder Waffen handelt. Ich rate Reisenden, die in Staaten außerhalb der

Europäischen Union Waren einkaufen oder geschenkt bekommen, sich vor

der Rückkehr mit den Zollbestimmungen der EU vertraut zu machen“, rät

Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen: „Im Zweifelsfall

melden Sie ihre Waren im roten Kanal beim Zoll an. So zahlen Sie

lediglich die fälligen Einfuhrabgaben. Ärger mit einem

Steuerstrafverfahren bleibt Ihnen dann aber erspart. Sollten Sie sich

innerhalb der Reisefreimenge befinden, so brauchen Sie auch im roten

Kanal keine Steuern zu bezahlen“, klärt Tödter auf.

Informationen über die Zollbestimmungen und die aktuellen

Reisefreimengen sind auf der Internetseite des Zolls, www.zoll.de,

nachzulesen.

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