Das Kaufhaus "Harms am Wall" ging am 6. Mai 2015 in Flammen auf. Jetzt muss sich der Inhaber vor Gericht verantworten.

Das Kaufhaus "Harms am Wall" ging am 6. Mai 2015 in Flammen auf.

Foto: Archiv

Blaulicht
Bremen

"Polizeimärchen": Werden Angeklagte nach Feuer bei Harms am Wall freigesprochen?

Von nord24
30. März 2017 // 17:50

Im Prozess um den Brand des Bekleidungsgeschäftes Harms am Wall in Bremen hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstagnachmittag in ihrem Plädoyer Freispruch für die beiden Angeklagten Hans Eulenbruch und Thomas M. beantragt.

Vorwurf des Versicherungsbetrugs

Die beiden Männer waren angeklagt, im Mai 2015 das Geschäftsgebäude angezündet zu haben, um die Versicherungssumme zu kassieren. Unmittelbar zuvor sollen sie einen Raubüberfall vorgetäuscht haben.

Keine Beweise vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft hatte sich bei den Ermittlungen früh auf Eulenbruch und seinen mutmaßlichen Komplizen konzentriert, im Prozess aber keine Beweise für die Beteiligung der Angeklagten erbringen können.

Verteidigung beantragt Freispruch

Die Verteidigung beantragte Freispruch und erhob schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Einseitige Ermittlungen und das Unterdrücken entlastender Tatsachen hätten zum "Polizeimärchen" einer finanziellen Notlage bei Harms geführt.

Das Kaufhaus "Harms am Wall" ging am 6. Mai 2015 in Flammen auf. Jetzt muss sich der Inhaber vor Gericht verantworten.

Das Kaufhaus "Harms am Wall" ging am 6. Mai 2015 in Flammen auf.

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