
Von solchen Drohnen - hier eine an der Seebäderkaje in Bremerhaven - fühlen sich manche Menschen beobachtet, und zwar mitunter nicht zu Unrecht.
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Was das Bremerhavener Ordnungsamt gegen Drohnen tun will
Das Bremerhavener Bürger- und Ordnungsamt strebt Regeln für den privaten Betrieb von Drohnen an. „Dazu treten wir nun in Verhandlungen mit dem Innensenator“, sagt Amtsleiter Horst Keipke.
Klare Richtlinien gibt's bisher nur für den gewerblichen Betrieb von Drohnen
„Für den gewerblichen Betrieb von Drohnen bilden bundeseinheitlich das Luftverkehrsgesetz und die Luftverkehrsordnung die rechtliche Grundlage“, erklärt Keipke die Rechtslage. „Die Essenz: Für den Betrieb von Drohnen ist eine Erlaubnis erforderlich. Über diese – und auch über etwaige Auflagen – entscheidet im Land Bremen die Landesluftfahrtbehörde.“ Der Privatgebrauch (wie in dem folgenden Video vom Willy-Brandt-Platz in Bremerhaven zu sehen) sei indes nicht so klar geregelt. „Daher gibt es zwei Problemfelder“, meint Keipke. „Erstens könnte die öffentliche Sicherheit und Ordnung dadurch gefährdet werden, dass Drohnen über Menschen abstürzen oder andere Flugobjekte behindern“, erklärt er. Solche Zwischenfälle seien aus Bremerhaven aber nicht bekannt. „Zweitens könnten filmende oder fotografierende Drohnen den Datenschutz verletzen. Was ist etwa, wenn so ein Gerät über private Gärten fliegt? Dazu gibt es keine klaren Regeln – die brauchen wir aber!“

Von solchen Drohnen - hier eine an der Seebäderkaje in Bremerhaven - fühlen sich manche Menschen beobachtet, und zwar mitunter nicht zu Unrecht.
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