
Als der Gesamthafenbetrieb (GHB) in die Insolvenz ging, entschlossen sich etliche Hafenarbeiter, zu klagen. Das GHB-System sei unzulässig, sie forderten die Übernahme durch die Hafenbetriebe. Das Bundesarbeitsgericht sieht das anders.
Foto: Scheer
Oberstes Gericht sichert Bremerhavener GHB ab
Wäre das Urteil anders ausgegangen, würde es den GHB als Personalreserve des Hafens in dieser Form wohl nicht mehr geben.
Erleichterung bei Hafenbetrieben
Aber zur großen Erleichterung der Hafenbetriebe, die Tausende von GHB-Hafenarbeitern immer wieder anfordern, um ihre Aufträge abarbeiten zu können, hat das Bundesarbeitsgericht die Arbeit der Gesamthafenbetriebe (GHB) abgesichert.
Kein dauerhaftes Arbeitsverhältnis
Sie dürfen grundsätzlich den Umschlagunternehmen schichtweise Beschäftigte überlassen, ohne dass dies ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis begründet.
Übernahme als Ziel
Die klagenden GHB-Hafenarbeiter sind natürlich sauer. Sie hatten vor Gericht die feste Übernahme durch Hafenbetriebe gefordert, weil die befristete Beschäftigung für jeweils eine Schicht unzulässig sei.
Was sagen Kläger zu dem Urteil, und was die GHB-Geschäftsführung? Alles dazu lest Ihr auf nord|erlesen.