
Die Nordsee GmbH hat vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen.
Foto: Kneffel/dpa
Restaurantkette Nordsee verliert erneut Rechtsstreit gegen Betriebsrat
Das Arbeitsgericht Bremerhaven hat heute Nachmittag die jüngsten Betriebsratswahlen bei der Fischschnellrestaurantkette Nordsee für gültig erklärt. Für die Geschäftsführung bedeutet das erneut eine juristische Ohrfeige.
Niederlagen im Vorfeld
Zuvor hatten bereits die Arbeitsgerichte in Neumünster, Dortmund und Oberhausen Beschlüsse zugunsten der Arbeitnehmervertreter gefällt. In den Verfahren geht es um die Frage, ob die Filialleiter der rund 200 Schnellrestaurants leitende Angestellte sind, oder nicht.
Vollmachten
Die Geschäftsführung von Nordsee hatte im Vorfeld der Betriebsratswahlen, die im März stattgefunden haben, versucht, Leiter der Niederlassungen per Vollmacht zu leitenden Angestellten zu erklären. Sie hätten dann nach dem Betriebsverfassungsgesetz aber nicht in den Betriebsrat gewählt werden dürfen.
Niederlagen im Vorfeld
Vor Gericht konnte der Nordsee-Anwalt nicht beweisen, dass die Filialleiter tatsächlich unternehmerische Aufgaben übernehmen. Leitende Angestellte dürfen zum Beispiel eigenständig Mitarbeiter einstellen und entlassen.
Nordsee vor Verkauf
Die Gerichtsurteile kommen für das Management der Fischrestaurantkette zur Unzeit, denn das Unternehmen steht unmittelbar vor einem Eigentümerwechsel und kann deshalb kein Interesse an negativen Gerichtsbeschlüssen haben. Anfang Oktober hatte der bisherige Besitzer, die Theo Müller Unternehmensgruppe angekündigt, das Bremerhavener Unternehmen an die Schweizer Beteiligungsgesellschaft zu verkaufen.

Die Nordsee GmbH hat vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen.
Foto: Kneffel/dpa