
Verstöße gegen das Anleingebot können von den Gemeinden mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet werden.
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Die Leinenpflicht beginnt in Niedersachsen am 1. April
Wegen der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Wildtieren müssen Hunde im Cuxland, in der Wesermarsch und in der Samtgemeinde Zeven ab April an die Leine.
Leinenpflicht bis Mitte Juli
Hunde dürfen vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft ausschließlich an der Leine unterwegs sein. Das ist während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) geregelt. Die strikte Anleinpflicht soll wildlebende Tiere in dieser Zeit vor Gefährdungen und Störungen schützen.
Tödliche Gefahr für Jungtiere
Der Landkreis Cuxhaven appelliert eindringlich an alle Hundehalter zur Einhaltung der Leinenpflicht. „Mit der Vorschrift soll insbesondere vermieden werden, dass Nester beschädigt oder auch Jungtiere aufgescheucht oder gerissen werden. Doch auch wenn sie nur stöbern, können Hunde eine tödliche Gefahr für die Jungtiere werden, denn vielfach stellen wildlebende Tiere bei einer empfindlichen Störung die Versorgung ihres Nachwuchses ein.“
Verwarn- und Bußgelder
Verstöße gegen das Anleingebot können von den Gemeinden mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet werden. Lediglich Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei und dem Zoll als Diensthunde eingesetzt werden, sind davon ausgenommen.