
Der Aldi-Markt an der Brockeswalder Chaussee in Cuxhaven hatte zu Jahresbeginn Mäuse bei den Backwaren. Nun gibt es eine Anklage.
Foto: Heike Leuschner
Mäusekot bei Brötchen und Co.: Anklage gegen Aldi-Filialleiter
Weil sie nach einem Mäusebefall zu früh wieder Backwaren verkauft haben, sind ein Aldi-Filialleiter in Cuxhaven und seine Stellvertreterin angeklagt worden.
Mäusebefall in Cuxhavener Aldi hat juristisches Nachspiel
Igitt! Nach einem Mäusebefall im Backshop eines Aldi-Marktes in Cuxhaven im Feburar hat die Staatsanwaltschaft Stade jetzt Anklage am Amtsgericht Cuxhaven erhoben. „Das Verfahren richtet sich gegen den Filialleiter und die stellvertretene Filialleiterin des Aldi Marktes in der Brockeswalder Chaussee in Cuxhaven“, sagte Oberstaatsanwaltschaft Kai Thomas Breas.
Lebensmittel zu früh verkauft
Der konkrete Vorwurf gegen die beiden: Obwohl es vonseiten des Veterinäramtes ab dem 13. Februar ein Herstellungs- und Verkaufsverbot für die Lebensmittel im Backshop gab, seien diese dort weiterhin hergestellt und verkauft worden.
Bescheinigung konnte nicht rechtzeitig vorgezeigt werden
Eigentlich hätten der 27-jährige Filialleiter und seine 46 Jahre alte Stellvertreterin mit der Wiederaufnahme des Verkaufs warten müssen, bis ein Schädlingsbekämpfer bescheinigt, dass die festgestellten Mängel behoben sind. Doch diese Bescheinigung konnte am 21. Februar nicht vorgelegt werden. Schlimmer noch: Vielmehr soll der Schädlingsbekämpfer zuvor „auf erhebliche hygienische Mängel und nicht beseitigte Mäusekotspuren hingewiesen“ haben.
Aldi-Nord bestätigt den Vorgang
Aldi-Nord bestätigte auf Nachfrage, dass die Probleme zunächst nicht vollständig gelöst werden konnten. „Da sich die Schädlingssituation beim Folgebesuch des Landkreises am 21. Februar dennoch nicht vollständig zufriedenstellend entwickelt hatte, haben wir grundlegende und weiterreichende Maßnahmen eingeleitet“, teilte der Sprecher mit.
Hygienische Probleme mittlerweile gelöst
Demnach wurde der komplette Verkaufsraum von einer Fachfirma gereinigt. Auch ein neuer Schädlingsbekämpfer wurde beauftragt. „Mit dem Ergebnis, dass der Verkaufsraum zwischenzeitlich frei von jeglichem Befall ist, was eine weitere Begutachtung durch den Landkreis Cuxhaven bestätigt hat“, so der Aldi-Nord-Sprecher.
Das droht den Angeklagten
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft drohen den Angeklagten im Falle einer Verurteilung Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.
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