Der angeklagte Ehemann von Ekaterina B. hat sich seit seiner Festnahme im März nicht zu den ihm gemachten Vorwürfen geäußert.

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Der angeklagte Ehemann von Ekaterina B. hat sich seit seiner Festnahme im März nicht zu den ihm gemachten Vorwürfen geäußert.

Ekaterina B.: Belastet jetzt die kleine Tochter ihren Vater?

Vor dem Landgericht in Bremen wird der Mord an Ekaterina B. verhandelt. Die Ermittler haben offenbar neues belastendes Material gegen den Angeklagten.

Gericht will Tochter befragen

Sechsjährige hat sich einem Betreuer anvertraut – Wurde sie Zeugin des Mords?

Die Ermittler im Mordfall Ekaterina B. haben offenbar neue Hinweise erhalten, was genau im Haus der Familie B. passiert ist. Das Schwurgericht will die heute sechs Jahre alte Tochter der Frau noch einmal befragen. Belastet sie ihren Vater?

Der 46-jährige Deutsche, der in Kasachstan geboren ist, ist angeklagt, seine Frau Anfang Februar mit einem Medikament betäubt und sie dann erstickt zu haben. Anschließend soll er die Leiche zerteilt, in Plastikfolien und Müllsäcken verschnürt und in einen Reisekoffer verpackt haben. Fast vier Wochen nach dem Verschwinden der Frau trieb der Koffer am Weserdeich an, wo Passanten ihn fanden.

Der Vorsitzende Richter Björn Kemper spricht nun von einem neuen Vermerk in den Ermittlungsakten der „Mordkommission Ekaterina“, der offenbar auf einen Betreuer des Kindes zurückgeht. Demnach habe das Mädchen mit ihm gesprochen. Was die Kripo genau vermerkt und was das Mädchen gesagt haben soll, das wird erst in der Verhandlung öffentlich werden. Die Strafkammer erkennt in der Aussage aber offenbar eine solche Brisanz, dass das Kind noch einmal vernommen werden müsse. Offenbar hat die Kleine sich an etwas erinnert und dem Betreuer gesagt. Hat die damals Fünfjährige vielleicht doch mitbekommen, wie ihre Mutter getötet oder der Leichnam beseitigt wurde? Bisher hatte es immer geheißen, das Kind habe in der Tatnacht in seinem Zimmer geschlafen.

Großmutter streitet um das Sorgerecht

Das Kind hat durch die Tat nicht nur die Mutter, sondern auch den Vater verloren und sein gesamtes vertrautes Umfeld. Das Jugendamt hat die Vormundschaft für das Mädchen, das zu seinem eigenen Schutz längst nicht mehr in Bremerhaven leben soll. Die Großmutter möchte die inzwischen Sechsjährige gerne zu sich nach St. Petersburg holen, aber das lehnen die Behörden im Interesse des Wohlergehens des Kindes ab. Unklar ist, ob sie vor dem Familiengericht für das Sorgerecht klagen wird.

Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Um das Kind zu schützen, müsse es unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt werden, äußerte sich der Staatsanwalt gegenüber dem Gericht. Opferanwältin Magaret Hoffmann hatte das Mädchen schon zu einer ersten Befragung im Zuge der Ermittlungen zum Gericht begleitet, „sie hat das gut gepackt“, sagt sie. Dennoch müsse geklärt werden, wie es dem Kind heute gehe. Dazu will sie mit dem Jugendamt sprechen. Unbedingt vermieden werden müsse, dass das Kind vor allen Verfahrensbeteiligten befragt werde: Drei Richter, zwei Schöffen, Staatsanwalt, psychiatrischer Gutachter und Dolmetscherin, zwei Verteidiger sowie drei Anwälte, die den Bruder der Toten, ihre Mutter und das Kind vor Gericht vertreten – und natürlich der Angeklagte kommen zu jedem Sitzungstag der Hauptverhandlung zusammen.

„Die Erinnerung kann zurückkommen“, sagt der Staatsanwalt, „aber in einer Situation unter Zwang ist das schwierig.“ Es gibt die Möglichkeit, das Kind von einem Richter allein befragen zu lassen und das Gespräch auf Video aufzuzeichnen oder in den Gerichtssaal zu übertragen. Nur eine Person könne dem Mädchen eine erneute Aussage vor Gericht ersparen, so der Staatsanwalt. Er meint den Angeklagten – wenn er aussagen würde. Der 46-Jährige schweigt seit seiner Verhaftung zu den Vorwürfen. Ihm die Tat nachzuweisen, „das wird ein Puzzle“, hatte sich ein Sprecher des Gerichts zu Verhandlungsbeginn geäußert.

Der Prozess wird am Dienstag, 11. Oktober, fortgesetzt. Dann soll erneut ein Polizist über die Ermittlungen gegen den Ehemann aussagen.