Solche Schilder wie auf unserem Symbolbild finden sich auch in Butjadingen. Ferienwohnungen, die als solche gar nicht zugelassen sind, will die Gemeinde künftig aber nicht mehr dulden.

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Solche Schilder wie auf unserem Symbolbild finden sich auch in Butjadingen. Ferienwohnungen, die als solche gar nicht zugelassen sind, will die Gemeinde künftig aber nicht mehr dulden.

Gemeinde schiebt illegalen Ferienwohnungen Riegel vor

Die Gemeinde Butjadingen will es nicht länger dulden, dass Häuser und Wohnungen illegal als Ferienwohnungen genutzt werden.

Schluss mit illegalen FeWos

Immobilienbesitzer erhalten Post und müssen Baugenehmigung vorweisen können

Die Gemeinde Butjadingen will es nicht länger dulden, dass Häuser und Wohnungen illegal als Ferienwohnungen genutzt werden. Die Immobilieneigentümer erhalten in Kürze Post. Wer keine Genehmigung vorweisen kann, dem droht Ärger.

Die Rechtslage ist nach Auskunft von Bürgermeister Axel Linneweber klar, doch bei der Überwachung der einschlägigen Vorschriften hakt es gewaltig. In allgemeinen Wohngebieten, die die Regel sind in Butjadingen, ist ein Anteil von 30 Prozent Ferienwohnungen zulässig. Geht der Anteil darüber hinaus, kippt der sogenannte Gebietscharakter. Aktuell ist der alte Dorfteil von Tossens laut Axel Linneweber „ein Problembereich“.

In vielen Fällen, so Axel Linneweber im Ausschuss für Umwelt, Klima und Planung, der im Rathaussaal in Burhave tagte, werde die Umnutzung von eigenem Wohnraum zu Ferienwohnungen nicht beantragt. Es ist aber eine Baugenehmigung wegen der geänderten Nutzung erforderlich. Die wird beim Landkreis als Bauaufsichtsbehörde für Butjadingen gestellt. Man wisse auch von Fällen, in denen Auswärtige in Butjadingen eine Immobilie erworben haben in dem Glauben, diese sei als Ferienhaus nutzbar.

Einheimische finden kaum noch Häuser und Wohnungen

Der Landkreis hat nur die genehmigten Bauanträge erfasst, „er weiß aber nicht von den illegalen Nutzungen“, sagt Axel Linneweber. So passiert es, dass die 30-Prozent-Marke überschritten wird. Durch die ungenehmigten Nutzungen würden dem allgemeinen Wohnungsmarkt Wohnungen entzogen. Gefühlt gebe es auf dem Markt keine Häuser oder Wohnungen mehr für Einheimische. Das gelte insbesondere für Tossens und Burhave, sagte der Bürgermeister.

Die Gemeinde will, dass jeder Eigentümer von Ferienhäusern und Ferienwohnungen die Rechtslage kennt. „Das ist ein erster sanfter Schritt“, sagt Axel Linneweber. Eigentümer, die eine ungenehmigte Ferienwohnung vermieten, bekämen die Chance, nachträglich die Baugenehmigung zu beantragen. Ist in der Siedlung, in der das Haus liegt, die 30-Prozent-Marke noch nicht erreicht, werde die Genehmigung erteilt.

Sind die erlaubten 30 Prozent erreicht, ist Schluss

„Wer zuerst kommt, malt zuerst“, rät der Bürgermeister dazu, die Sache nicht auf die lange Bank zu schieben. Denn wenn die 30 Prozent Ferienwohnungen in einem allgemeinen Wohngebiet erreicht sind, wird jeder weitere Antrag abgelehnt und eine unrechtmäßige Nutzung untersagt. Der Landkreis werde nicht danach gehen, wer zuerst gebaut hat.

In reinen Wohngebieten sind überhaupt keine Beherbergungsbetriebe zugelassen. Das gilt in Tossens für die Siedlung „Zum Groden“ und in Burhave für die Siedlung Rudolf-Kinau-Straße/Udo-Knauel-Straße. Das war auch so in der Robbenstraße in Tossens, „da ist schon aufgeräumt worden“, weist Axel Linneweber darauf hin, dass der Landkreis gewillt sei, das Baurecht durchzusetzen.

Briefe werden erst im neuen Jahr verschickt

Die Frage des Ratsherrn Ralf Töllner (CDU) aus Langwarden an den Bürgermeister, woher man die Namensliste der nicht genehmigten Ferienwohnungen habe, blieb zwar unbeantwortet. Ralf Töllners Vermutung dürfte ab richtig sein, dass ein Abgleich mit dem Gastgeberverzeichnis hilfreich war. Axel Linneweber bedauert, dass die beteiligten Behörden Gemeinde, Landkreis und Finanzamt, wo die Zweitwohnungssteuer erfasst wird, nicht vernetzt seien.

Die Post der Gemeinde wird nicht an die Ferienparks verschickt, weil deren einziger Zweck die Vermietung ist. Die Briefe sollen nicht vor Weihnachten verschickt werden, sondern erst im neuen Jahr. Dann soll der Gemeinderat auf einstimmigen Vorschlag des Planungsausschusses das Vorgehen der Verwaltung absegnen.

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Erstellt:
27.11.2022, 17:59 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 32sec

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