Das „Recht auf schnelles Internet“ besteht seit Ende 2021 und soll Menschen auf dem Land etwas bringen.

Das „Recht auf schnelles Internet“ besteht seit Ende 2021 und soll Menschen auf dem Land etwas bringen.

Foto: Fernando Gutierrez-Juarez

Niedersachsen & Bremen

Recht auf schnelles Internet: Zu viele Haushalte sind unterversorgt

Von dpa
11. März 2024 // 16:23

Schnelles Internet ist für viele Bürger ein Muss. Doch mancherorts ist noch immer Schneckentempo angesagt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Internetanbieter verpflichtet, einen entlegenen Haushalt mit Internet zu versorgen.

Es geht um einen Haushalt in Niedersachsen. Neben Festnetz-Anbietern wie der Deutschen Telekom und Vodafone kommt auch der Satelliteninternet-Anbieter Starlink infrage.

Haushalt beruft sich auf seine Rechte

Der betroffene Haushalt beruft sich auf das „Recht auf schnelles Internet“, das seit Ende 2021 besteht. Wirklich schnell ist die rechtlich zugesicherte Leitung aber nicht, im Download müssen mindestens 10 Megabit pro Sekunde erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden. Diese Werte sind niedrig. Mancherorts bedeutet diese Bandbreite aber eine wesentliche Verbesserung der jetzigen Situation.

400.000 Haushalte gelten als unterversorgt

Der aktuelle Bescheid ist die erste Anordnung dieser Art, weitere dürften bald folgen. Denn derzeit sind bei der Bundesnetzagentur den Angaben zufolge noch rund 130 Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Der Behörde zufolge gibt es derzeit in Deutschland schätzungsweise etwa 400.000 Haushalte, die im Rahmen des Rechtsanspruches als unterversorgt gelten.