Ein Haushalt wird mit Heizöl aus einem Tankwagen beliefert. Ölkunden, die durch die Energiekrise besonders stark belastet wurden, sollen einen Teil ihrer Kosten erstattet bekommen.

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Neben Gas- und Stromkunden will die Bundesregierung auch Verbraucher entlasten, die ihr Haus mit Öl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen.

Wie kommen Öl- und Pelletkunden jetzt an die Hilfsgelder?

Die geplanten Entlastungen für Öl- und Pelletkunden werden nicht alle Verbraucher erreichen. Bevor die Hilfen fließen, heißt es: rechnen.

Das müssen Heizölkunden nun wissen

Bundesregierung will Verbraucher mit Öl- und Pelletheizungen entlasten - Viele gehen leer aus

Wer mit Öl oder Holzpellets heizt, ging bei den Entlastungen bislang leer aus. Das will die Bundesregierung nun ändern. 1,8 Milliarden Euro stehen zur Verfügung. Doch um ein Stück vom Kuchen abzubekommen, müssen Verbraucher einiges beachten.

Lange hatten Heizöl- und Pelletkunden auf diese Nachricht gewartet: Als die Bundesregierung am Dienstag Entlastungen auch für sie verkündete, war in vielen Haushalten die Freude groß. Inzwischen jedoch zeigt sich, dass die eine oder andere Sektflasche wohl zu früh geöffnet wurde. Auch wenn Details noch ausgehandelt werden müssen, dürften viele Verbraucher bei den Hilfen leer ausgehen.

Wir haben wichtige Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt:

Wie viel Geld stellt die Bundesregierung für die Härtefallregelung zur Verfügung?

Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Briketts und Pellets heizen, sollen mit insgesamt 1,8 Milliarden Euro aus dem sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds entlastet werden. Die Regelung wird im Zusammenhang mit den Gas- und Strompreisbremsen eingeführt. Zusätzlich dazu können die Bundesländer die Hilfen aber durch eigene Programme aufstocken.

Welche Kunden haben Anspruch auf das Geld?

Am Ende dürfte nur ein Teil der Verbraucher tatsächlich in den Genuss der Hilfen kommen, denn sie sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Anders als bei der Strom- oder Gaspreisbremse müssen Betroffene selbst Anträge stellen. Nach derzeitigem Stand können im Antrag nur Rechnungen berücksichtigt werden, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 ausgestellt wurden. Voraussetzung für eine Erstattung ist zudem, dass die Kunden im Jahr 2022 mehr als das Doppelte für ihre Öl-, Flüssiggas-, Brikett- oder Pelletrechnungen bezahlt haben. Den Referenzwert, an dem sich die Verdopplung orientiert, ermittelt die Bundesregierung momentan gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt.

„Das wird für uns eine arbeitsaufwendige Geschichte.“

Wie hoch fällt die Hilfe denn konkret aus?

Wer glaubt, der Staat würde seine Mehrkosten beim Heizen nun gänzlich übernehmen, der irrt. Denn nur das, was über die Verdoppelung der Kosten hinausgeht, soll nachträglich zu 80 Prozent kompensiert werden. Ein Beispiel: Familie Müller hat im Jahr 2021 insgesamt 2000 Euro für ihr Heizöl bezahlt. Von Januar bis Dezember 2022 lag die Rechnung bei 3800 Euro. Da sich die Kosten nicht verdoppelt haben, gibt es für Familie Müller auch keine Erstattung. Lag die Ölrechnung in diesem Jahr aber bei 5000 Euro, hätte die Familie Anspruch auf Hilfen - nämlich auf 80 Prozent der Summe, die über der Verdopplung liegt. Im konkreten Fall wären das 800 Euro (80 Prozent von 1000 Euro). Die maximale Entlastung, die ein Privathaushalt bekommen soll, liegt bei 2000 Euro. Zudem gibt es eine Bagatellgrenze: Nur wenn die Entlastung mindestens 100 Euro beträgt, soll sie überhaupt ausgezahlt werden.

Wie haben sich die Preise für Heizöl und Pellets entwickelt?

Sowohl beim Öl als auch bei den Holzpellets lagen die Preise im gesamten Jahr 2022 deutlich über denen vom Vorjahr. Heizölkunden, die in den Wochen nach dem russischen Überfall auf die Ukraine Ende Februar tanken mussten, werden besonders stark von den staatlichen Hilfen profitieren. Sie mussten teilweise drei Mal so viel zahlen wie noch ein Jahr zuvor. Kunden, die im Herbst ihre Tanks zu deutlich besseren Konditionen gefüllt haben, dürften dagegen leer ausgehen. Die Pelletpreise hingegen zogen erst im Juni kräftig an und lagen in den folgenden Wochen teilweise vier Mal höher als noch vor Jahresfrist. Inzwischen sind die Preise auch hier wieder spürbar gesunken.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen auch Besitzer von Holzpellet-Heizungen entlastet werden - sofern die Kosten fürs Heizen in diesem Jahr mindestens doppelt so hoch waren wie vor Beginn des Ukraine-Krieges.

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Die Kosten für Holzpellets sind ebenfalls seit Beginn des Ukraine-Krieges massiv in die Höhe geschnellt. Viele Hausbesitzer warten deshalb dringend auf die Hilfen von Bund und Ländern.

Wo müssen die Anträge auf Entschädigung eingereicht werden?

Die Bundesregierung stellt zwar das Geld zur Verfügung, beantragt und abgewickelt werden soll das Ganze aber über die Bundesländer. Laut Christian Budde, Pressesprecher des Wirtschaftsministeriums in Hannover, ist derzeit noch offen, wo die Hilfen konkret beantragt und wie sie ausgezahlt werden sollen.

Was sagen die Lieferanten?

„Natürlich sind die Kunden verunsichert und haben Fragen“, sagt Axel von Glahn, Disponent und Standortleiter der Raiffeisen Lune in Geestenseth. Zufriedenstellende Antworten habe man bislang aber noch nicht liefern können. „Wir wissen ja auch nicht, wie genau die Hilfen an die Verbraucher fließen sollen“, sagt er. Sollten die Kunden für ihre Anträge die Rechnungen ihrer Heizöl-Lieferungen vorlegen müssen, werde einiges auf die Mitarbeiter zukommen, glaubt von Glahn. „Das wird für uns eine arbeitsaufwendige Geschichte.“

Was halten Verbraucherschützer vom geplanten Härtefallfonds?

Die Experten der Verbraucherzentralen begrüßen, dass es nun auch für Bezieher sogenannter alternativer nicht leitungsgebundener Brennstoffe Entlastungen geben soll - „auch vor dem Hintergrund einer Gleichbehandlung aller Haushalte unabhängig von ihrem Heizungssystem“, wie Energierechtsexpertin Julia Schröder von der Verbraucherzentrale Niedersachsen sagt. „Die geplante Regelung sieht zwar keine automatische Bremse vor, ist aber dennoch ein wichtiger Schritt, der Millionen Haushalte zusätzlich entlasten wird“, so Schröder.

Axel von Glahn, Standortleiter der Raiffeisen Lune in Geestenseth
Axel von Glahn, Disponent und Standortleiter der Raiffeisen Lune in Geestenseth

© Mark Schröder