Wohnwagenklau in Brake: Angeklagter stellt sich komplett unwissend

Wohnwagenklau in Brake: Angeklagter stellt sich komplett unwissend

Weil er Wohnwagen-Dieben beim Stehlen in Brake und Isernhagen geholfen hat, muss ein 36-Jähriger ins Gefängnis. Das Landgericht Oldenburg hat ihn verurteilt, weil es ihm nicht abnahm, dass er auf Geheiß der anderen nur an einer Ecke gestanden habe.

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In Brake unterwegs gewesen - Angeklagter stellt sich vor Landgericht ohne Erfolg unwissend

Brake/Oldenburg. Im Prozess gegen einen 36-Jährigen aus Bremen, der sich wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandendiebstahl vor dem Oldenburger Landgericht verantworten musste, ist der Angeklagte nun zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Damit hob die Kammer in zweiter Instanz ein früheres Urteil des Braker Amtsgerichtes wieder auf.

Das Braker Gericht hatte den Angeklagten in einem ersten Prozess um die Sache noch freigesprochen. In dem Verfahren ging es um Wohnwagen-Diebstähle in Brake und Isernhagen.

Bandenchefs bereits zu hohen Haftstrafen verurteilt

Die Bandenchefs sind mittlerweile in gesonderten Prozessen zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. In den Ermittlungen zu diesem Prozess hatten Bandenmitglieder den jetzigen Angeklagten als Unterstützer der Bande benannt. In dem Prozess vor dem Braker Amtsgericht zogen die Belastungszeugen dann aber ihre Aussagen wieder zurück, weswegen der Angeklagte freigesprochen werden musste.

Dagegen hatte aber die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. In der jetzigen Berufungsverhandlung wurde der Angeklagte von den anderen Bandenmitgliedern wieder schwer belastet, so dass der 36-Jährige verurteilt werden konnte.

Angeklagter behauptet, von nichts gewusst zu haben

Bis zum Schluss hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen - sowohl in Brake als auch anfangs in Oldenburg. Dann aber erklärte er sich doch: Die Bande habe ihn mitgenommen und ihm dann aufgetragen, an einer Ecke stehen zu bleiben.

Er habe aufpassen sollen. Auf was, habe er nicht gewusst. Er habe auch nicht gewusst, dass die anderen nun hätten Wohnwagen stehlen wollen. Er sei unschuldig, meinte der Angeklagte.

Aufträge kamen von einer belgischen Großfamilie

Das Landgericht sah das aber ganz anders. Der Angeklagte habe an den jeweiligen Tatorten Schmiere gestanden und sei deswegen der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandendiebstahls schuldig, so die Kammer unter Vorsitz von Richter Frederik Franz.

Wie berichtet, hatte die Bande im Auftrag einer Großfamilie aus Belgien die Wohnwagen gestohlen. Die Familie gab auch vor, welche Wohnwagen mit welcher Ausstattung zu stehlen seien. Für einen neuen Wohnwagen im Wert von 23.000 Euro zahlte die belgische Großfamilie 5.000 Euro in bar. Geschädigte der Diebstähle sind Privatpersonen und Firmen, die Wohnwagen verkaufen.

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Erstellt:
27.04.2023, 15:25 Uhr
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