
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird umgangssprachlich auch Facebook-Gesetz genannt, gilt aber für alle Betreiber sozialer Netzwerke.
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Hetze im Netz: Rechte der Nutzer werden gestärkt
Im Kampf gegen strafbare Hetze im Netz werden die Rechte der Nutzer gestärkt.
Bundesrat gibt grünes Licht für Reform des Anti-Hass-Gesetzes
Im Kampf gegen strafbare Hetze im Netz werden die Rechte der Nutzer gestärkt. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für die bereits im Bundestag beschlossene Änderung des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Sie soll die Bekämpfung von Hass im Internet und den sozialen Medien erleichtern.
Gültigkeit für alle Betreiber sozialer Netzwerke
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird umgangssprachlich auch Facebook-Gesetz genannt, gilt aber für alle Betreiber sozialer Netzwerke. Außen vor sind E-Mail- und Messenger-Dienste, berufliche Netzwerke, Fachportale, Online-Spiele und Verkaufsplattformen. Es verpflichtet die Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda.
Meldewege werden vereinfacht
Unter anderem werden nun die Meldewege für Beschwerden vereinfacht. Nutzer, die Opfer von Hass in den Plattformen werden, haben einen Auskunftsanspruch. Im Falle einer Löschung können Nutzer auf Nachfrage zudem eine individuelle Begründung für die Entscheidung über gelöschte Inhalte einfordern. (dpa)
Im Kampf gegen strafbare Hetze im Netz werden die Rechte der Nutzer gestärkt. Unter anderem werden nun die Meldewege für Beschwerden vereinfacht. Nutzer, die Opfer von Hass in den Plattformen werden, haben einen Auskunftsanspruch.