
Verbraucher sollten Retouren sorgfältig dokumentieren.
Foto: Christin Klose
Online-Shopping-Frust: DefShop erstattet kein Geld zurück
Der Online-Händler DefShop sorgt für Unmut: Viele Kunden, die im Dezember oder Januar dort bestellt und Waren fristgerecht retourniert haben, warten vergeblich auf ihr Geld.
Probleme mit Retouren
Die Beschwerden häufen sich – sowohl auf Bewertungsportalen wie Trusted Shops als auch bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Viele Betroffene berichten, dass DefShop auf Kontaktversuche per E-Mail, WhatsApp oder Telefon nicht reagiert. Andere erhalten lediglich eine Standardantwort mit der Bitte um Geduld.
Klare Regeln zur Rückerstattung
Laut Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, gilt: Wird eine Retoure innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist angemeldet, muss der Händler den Kaufbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs zurückerstatten. Falls die Ware bis dahin noch nicht eingetroffen ist, darf der Händler die Rückzahlung solange verweigern, bis der Kunde die Retoure nachweist oder die Sendung eintrifft. In vielen der aktuellen Fälle ist dieser Nachweis jedoch vorhanden – dennoch bleibt die Rückerstattung aus.
Was betroffene Kunden tun können
Verbraucherschützer raten, den Händler schriftlich per Einschreiben aufzufordern, das Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen. Dem Schreiben sollte eine Kopie des Einlieferungsbelegs beigefügt werden. Falls auch dann keine Reaktion erfolgt, können Kunden rechtliche Schritte einleiten, etwa durch ein Mahnverfahren oder eine Klage.
Sicherheitstipps für Retouren
Um sich vor solchen Problemen zu schützen, sollten Verbraucher Retouren sorgfältig dokumentieren. Empfehlenswert ist es, Fotos oder Videos vom verpackten Artikel zu machen und den Einlieferungsbeleg gut aufzubewahren. Zudem kann eine zusätzliche Person als Zeuge sinnvoll sein. So lässt sich nachweisen, dass die Ware unversehrt zurückgesandt wurde. (feh)