
Immer mehr Deutsche wählen den Ruhestand im Ausland. Rund 1,7 Millionen Renten fließen jährlich ins Ausland, etwa nach Spanien, Österreich und Thailand.
Foto: Carmen Jaspersen
Rente im Ausland: Das müssen Rentner über Steuern und Auszahlung wissen
Über 1,7 Mio. Renten fließen jährlich ins Ausland. So klappt die Auszahlung – und so vermeidest du steuerliche Nachteile bei deinem Umzug in den Ruhestand.
Immer mehr Renten fließen ins Ausland
Rund 1,7 Millionen Renten überweist die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr ins Ausland. Ob Spanien, Österreich oder Thailand – der Ruhestand außerhalb Deutschlands wird immer beliebter. Entscheidend ist jedoch, welche Auswirkungen ein Wohnsitzwechsel auf die Rente hat.
Wann die Rente ohne Abzüge gezahlt wird
In vielen Fällen bleibt die Bruttorente unverändert. Das gilt bei Aufenthalten von weniger als sechs Monaten pro Jahr im Ausland, bei dauerhaftem Wohnsitz in einem EU-Staat sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Auch Länder mit Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland ermöglichen eine uneingeschränkte Auszahlung.
Einschränkungen können jedoch auftreten, wenn Rentenanteile auf Fremdrentengesetz oder ältere Abkommen zurückgehen. Zusätzliche Kosten entstehen häufig durch Wechselkurse, Überweisungsgebühren oder Bankspesen.
Steuerpflicht bei Renten im Ausland
Ob die deutsche Rente im Ausland versteuert wird, richtet sich nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). In vielen Fällen bleibt Deutschland für die Besteuerung zuständig, in einigen Ländern übernimmt der Wohnsitzstaat.
Wer weniger als 183 Tage im Jahr im Ausland verbringt, bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und profitiert von Grundfreibetrag und Steuervergünstigungen. Bei dauerhaftem Umzug ins Ausland gilt meist die beschränkte Steuerpflicht – ohne Grundfreibetrag, ohne Ehegattensplitting und ohne außergewöhnliche Belastungen.
Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
Um Nachteile zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen. Voraussetzungen sind, dass mindestens 90 Prozent der Einkünfte aus Deutschland stammen oder die ausländischen Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegen. Zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg (RiA), das zentral für Rentenempfänger im Ausland arbeitet.
Worauf im Ruhestand im Ausland zu achten ist
Neben der reinen Rentenzahlung spielen praktische Faktoren wie Gebühren, Wechselkursverluste und lokale Steuerpflichten eine Rolle. Eine frühzeitige Prüfung der individuellen Situation und Beratung kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und den Ruhestand im Ausland planbar zu gestalten. (pas)