Mehlwürmer

Getrocknete Mehlwürmer sind in der EU als Lebensmittelzutat zugelassen. Sie müssen auf der Zutatenliste angegeben sein, selbst wenn sie zu Mehl gemahlen werden.

Foto: Diekjobst/dpa

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Tierwelt

EU-Zulassung: Dürfen Insekten einfach untergemischt werden?

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Von nord24
3. Februar 2023 // 12:40

Das Essen von Insekten ist in unserem Kulturkreis noch unüblich. Doch muss auf die neuen Zutaten in Lebensmitteln hingewiesen werden?

Als Lebensmittelzutat zugelassen

Mehlwurm, Heuschrecke und Hausgrille waren schon länger erlaubt. Inzwischen ist auch die Larve des Getreideschimmelkäfers, auch Buffalowurm genannt, von der EU als Lebensmittelzutat zugelassen worden. Seither häufen sich Anfragen bei den Verbraucherzentralen, ob Insekten in Lebensmitteln einfach untergemischt werden dürfen.

In Zutatenliste aufgeführt werden

Insekten sind wie andere Zutaten auch kennzeichnungspflichtig. Sie müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden, so Antje Degner von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Und die Hersteller, die Lebensmittel mit Insekten oder Insektenmehl anbieten, würden den Insektengehalt derzeit ausdrücklich bewerben - da Insekten im Moment noch ein teures Nischenprodukt sind.

Allergiker sollten vorsichtig sein

Allergiker sollten beim Verzehr von Insekten vorsichtig sein, so die Verbraucherschützerin. Denn wer allergisch auf Krebs-, Weichtiere oder Hausstaubmilben reagiert, könne eine solche Reaktion auch bei Insekten zeigen. Bei zugelassenen Insekten müssen Hinweise zum allergenen Potenzial in unmittelbarer Nähe zum Zutatenverzeichnis aufgedruckt werden. (dpa)