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Bunte Fahnen am Auto, bunte Fahnen auf dem Balkon: Zur Europameisterschaft in Deutschland sind den Fans keine Grenzen der Kreativität gesetzt. Häuser und Vorgärten werden geschmückt, Freunde kommen zum Fußball gucken.
Aufpassen beim Bohren
Mieter müssen aufpassen, das Mietrecht nicht zu verletzen. Das heißt, Rücksicht auf Nachbarn und Vermieter zu nehmen.
Grenzen beim Schmücken des Balkons: Jeder Mieter darf den eigenen Balkon nach den eigenen Vorlieben schmücken. Die kreative Gestaltung stößt erst bei der Bausubstanz an ihre Grenzen. Wer die Hauswand bemalen oder eine Fahnenhalterung an der Hauswand befestigen möchte, sollte sich zuerst die Erlaubnis des Vermieters einholen.
Das gilt oft auch für Wohnungseigentümer: Denn die Außenseite des Balkons und die Hauswand gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Bauliche Veränderungen müssen deshalb durch die Eigentümerversammlung beschlossen werden, erklärt die Anwaltskanzlei Koenen, die auf Bau- und Immobilienrecht spezialisiert ist.
Ruhezeiten gelten nicht nur für Mieter
Aufgepasst beim Public Viewing: Mit Freunden Fußball gucken, ist fast schon Ritus bei großen Turnieren wie der Europameisterschaft. Zusammen macht’s einfach mehr Spaß – und kann laut werden. „Grundsätzlich spricht nichts dagegen, den Fernseher in den Hof oder auf den Balkon zu schieben – so lange die Ruhezeiten eingehalten werden“, sagt Charlotte Peitsmeier, Anwältin bei Koenen.
Die gesetzliche Nachtruhe herrscht von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Viele EM-Spiele werden allerdings erst um 21 Uhr angepfiffen. Mit Verlängerung und Elfmeterschießen kann es da schon mal später werden.