
Die Polizei gibt ein paar Tipps, was beim Transportieren von Feuerwerk zu beachten ist.
Foto: Roland Weihrauch/dpa
So kommen Raketen und Co. sicher zu Hause an
Kaum ist Weihnachten vorbei, geht es für viele schon an die Vorbereitungen für das nächste Fest: Silvester. Bei vielen ist das Feuerwerk Tradition. Aber wie kommt es sicher vom Laden nach Hause?
Ab Donnerstag, 28. Dezember, geht es wieder los. Neben Luftschlangen und Partyhütchen türmt sich dann auch wieder die explosive Ware in den Supermärkten und Geschäften.
Damit das sicher nach Hause kommt, gibt die Polizei Bremerhaven einige Tipps:
Feuerwerkskörper nur begrenzt transportieren
- Maximal 50 Kilogramm (brutto) oder drei Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM), also reines Pulver bzw. Leuchtmittel.
- Bei Überschreiten der Menge muss die Ladung gesichert werden und ein Feuerlöscher an Bord sein.
- Es ist ein den Vorschriften entsprechendes Gefahrgut-Beförderungspapier erforderlich.
- Es dürfen nur bauartzugelassene und gekennzeichnete Verpackungen (Kartons mit UN-Kennzeichnungen und Gefahrzetteln) benutzt werden.
Ein Transport einzelner Böller oder Raketen in den bunten Verkaufsverpackungen ist dann nicht mehr zulässig.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld
Wer es genau wissen möchte, kann in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB) oder in den Vorschriften des internationalen Übereinkommens über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) nachlesen.
Bei Nichtbeachtung der Mengengrenzen wartet ein Bußgeld. Die Polizei Bremerhaven wird auch in diesem Jahr entsprechende Kontrollen durchführen.