
Große Herausforderung: In Deutschland ist die Steuererklärung grundsätzlich in deutscher Sprache abzugeben - auch von Menschen mit anderer Muttersprache.
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Steuererklärung: So meistern Ausländer die Sprachbarrieren
Steuererklärung nur auf Deutsch: Einwanderer und ausländische Beschäftigte stehen vor sprachlichen Hürden bei der Steuererklärung. Onlinetools bieten Hilfe in verschiedenen Sprachen.
Steuererklärung ist nur auf Deutsch möglich
Manche Einwanderer und ausländische Beschäftigte stehen einmal im Jahr vor einer besonderen Herausforderung: die Erstellung der Steuererklärung. Weil die Amtssprache in Deutschland grundsätzlich Deutsch ist, kann auch die Steuererklärung nur in dieser Sprache eingereicht werden.
Manchmal ist eine Übersetzung erforderlich
„Wer bei einer deutschen Finanzbehörde Anträge oder Dokumente in einer Fremdsprache einreicht, muss mit der Aufforderung zur unverzüglichen Übersetzung rechnen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Mitunter verlangten die Behörden sogar beglaubigte oder von vereidigten Dolmetschern angefertigte Übersetzungen.
„Fristen unbedingt beachten“
Karbe-Geßler empfiehlt, die von den Sachbearbeitern gesetzten Fristen zur Übersetzung unbedingt zu beachten. Andernfalls könnte die Behörde selbst eine Übersetzung in Auftrag geben - auf Kosten des Antragstellers.
Benutzeroberflächen in verschiedenen Fremdsprachen
Onlinetools können Steuerzahler davor bewahren, überhaupt erst in diese Situation zu gelangen. Denn einige Steuerprogramme und -plattformen bieten dem Bund der Steuerzahler zufolge längst Benutzeroberflächen in verschiedenen Fremdsprachen an. Das kann all jenen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, den Eingabeprozess erheblich erleichtern. (dpa/axt)