
Der Unterhaltungsverband Obere Oste weist einmal mehr auf die erforderlichen Abstände bei der Beackerung der Anliegerflächen an den Gewässern hin.
Foto: Unterhaltungsverband
Unterhaltungsverband: Nicht zu dicht am Gewässer ackern
Der Unterhaltungsverband Obere Oste weist einmal mehr auf die erforderlichen Abstände bei der Beackerung der Anliegerflächen an den Gewässern hin.
Kein Grünland in Ackerland umwandeln
Grundsätzlich, so heißt es vom Unterhaltungsverband, werde darauf hingewiesen, dass nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) innerhalb eines fünf Meter breiten Gewässerrandstreifens an Wasserläufen II. Ordnung kein Grünland in Ackerland umgewandelt werden darf.
Wasserbehörden sind zuständig
Diese Vorschrift gilt seit 1990 und wird auch bei den Wasserbehörden, die zu den Gewässerschauen geladen werden, weiterverfolgt.
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Der Unterhaltungsverband Obere Oste weist einmal mehr auf die erforderlichen Abstände bei der Beackerung der Anliegerflächen an den Gewässern hin.