
Das Verwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass das Bürgerbegehren gegen die Neue Aue zulässig ist. Die Stadt muss die Planungen erstmal einstellen.
Foto: Scheschonka
Neue Aue in Bremerhaven: Bürgerbegehren ist zulässig
Sie hatten 6000 Unterschriften gegen die Bebauung der Neuen Aue in Bremerhaven Lehe gesammelt und sind an der großen Koalition gescheitert, die das Bürgerbegehren abschmetterte: die Aktivisten der Initiative Meergestrüpp. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden: Das Bürgerbegehren ist zulässig.
Stadt darf nicht weiter planen
"Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung", sagt Marnie Knorr von der Initiative Meergestrüpp. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren bedeutet, dass die Stadt erstmal nicht weiter planen darf, die Zukunftswerkstatt zur Neue Aue, die für Freitag angesetzt war, ist sofort abgesagt worden.
Was die Vertreter der Koalition zur Entscheidung sagen und ob die Stadtverordnetenvorsteherin gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen will, lest ihr am Mittwoch in der NORDSEE-ZEITUNG.

Das Verwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass das Bürgerbegehren gegen die Neue Aue zulässig ist. Die Stadt muss die Planungen erstmal einstellen.
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